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Preissenkung ab 01.01.2026 Kundeninformation KomfortStrom und KomfortGas (Grundversorgung)


Preissenkung des Arbeitspreises für Strom ab 01. Januar 2026 nach § 5 Abs. 2 StromGVV

Sehr geehrte Kunden,

als Ihr Energieversorger vor Ort bemühen wir uns nach Kräften unsere Energiepreise so stabil und so niedrig wie möglich zu halten. Dank der geringeren Netzentgelte, aufgrund des Bundeszuschusses der Bundesregierung an die Übertragungsnetzbetreiber, führen die gestiegenen Vertriebskosten und die gestiegenen Abgaben und Umlagen in Summe zu einer Preissenkung Ihres Arbeitspreises.

Der HT- Arbeitspreis pro Kilowattstunde reduziert sich ab dem 01.01.2026 um 2,100 Cent/kWh netto bzw. 2,499 Cent/kWh brutto, der NT- Arbeitspreis bleibt stabil. Dies entspricht bei einem Verbrauch von 3.500 kWh einer Ersparnis um 87,47 Euro brutto pro Jahr oder 7,29 Euro brutto pro Monat. Der Grundpreis bleibt stabil.

Sofern Sie mit dieser Preissenkung nicht einverstanden sein sollten, haben Sie das Recht, Ihren Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist bis einschließlich 31.12.2025 zu kündigen (§ 5 Abs. 3 StromGVV).

Haben Sie Fragen zu unseren Strom- oder Erdgasprodukten, rufen Sie uns an oder vereinbaren Sie einen Gesprächstermin unter Tel.: 07422-953455. Wir beraten Sie gerne. Weitere Informationen erhalten Sie auch im Internet unter www.stadtwerke-schramberg.de.

Wie sich die Abgaben und Umlagen, sowie die regulierten Netzentgelte entwickelt haben, entnehmen Sie der  folgenden Tabelle.

Veraenderung_der_Preisbestandteile_Strom

Erläuterung zur Zusammensetzung des Schramberger KomfortStrom- Produktes und zu den tatsächlich einfließenden Kostenbelastungen:

In den Bruttopreisen sind die Energiebeschaffungs- und Vertriebskosten, die Netzentgelte, die Stromsteuer, die Konzessionsabgabe, die KWK-Umlage, der Aufschlag für besondere Netznutzung, die Offshore-Netzumlage und die gültige Mehrwertsteuer von 19 % enthalten. Der Saldo der einfließenden staatlichen Kostenbelastungen beträgt 0,705 Ct/kWh netto.

Die Gegenüberstellung der alten und neuen Preise:

Gegenueberstellung_alter_und_neuer_Preis

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Preissenkung des Arbeitspreises und für Erdgas ab 01. Januar 2026 nach § 5 Abs. 2 GasGVV

Auch die Erdgaspreise werden günstiger. Der Wegfall der Gasspeicherumlage in Höhe von 0,289 Ct/kWh (netto) bzw. 0,34 Ct/kWh (brutto) kann voll umfänglich weitergegeben werden. Die höheren CO2-Kosten sowie die höheren Netzentgelte konnten durch günstigere Beschaffungskosten wettgemacht werden. Die Grundpreise beim Erdgas bleiben konstant. Bei einem durchschnittlichen Verbrauch von 18.000 kWh pro Jahr bedeutet das eine Ersparnis von 61,90 € (brutto). Je nach Produkt liegt die Ersparnis damit zwischen 2,7 und 2,9 Prozent.

Sofern Sie mit dieser Preisanpassung nicht einverstanden sein sollten, haben Sie das Recht, Ihren Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist bis einschließlich 31.12.2025 zu kündigen. (§ 5 Abs. 3 GasGVV).

Haben Sie Fragen zu unseren  Erdgas- oder Stromprodukten, rufen Sie uns an oder vereinbaren Sie einen Gesprächstermin unter Tel.: 07422-953455. Wir beraten Sie gerne. Weitere Informationen erhalten Sie auch im Internet unter www.stadtwerke-schramberg.de.

Wie sich die Abgaben und Umlagen, sowie die regulierten Netzentgelte entwickelt haben, entnehmen Sie der  folgenden Tabelle.

Veraenderung_der_Preisbestandteile_Erdgas

Erläuterung zur Zusammensetzung des Schramberger KomfortGas- Produktes und zu den tatsächlich einfließenden Kostenbelastungen:

In den Bruttopreisen sind die Energiebeschaffungs- und Vertriebskosten, die Netzentgelte, die Erdgassteuer, die Konzessionsabgabe, die SLP-Bilanzierungsumlage, der CO2- Preis und die gültige Mehrwertsteuer von 19 % enthalten. Der Saldo der einfließenden staatlichen Kostenbelastungen beträgt 1,9490 Ct/kWh netto.

Die Gegenüberstellung der alten und neuen Preise:

Gegenueberstellung_alter_und_neuer_Preis_Erdgas

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