Häufig gestellte Fragen rund um das intelligente Messsystem (IMS)

Es gibt eine gesetzliche Einbau-Verpflichtung (Messstellenbetriebsgesetz) für folgende Kundengruppen (vereinfacht): 
1.    Durchschnittlicher Stromverbrauch von mehr als 6.000 kWh pro Jahr
2.    Einspeiseanlage mit einer Leistung von mehr als 7 kWp
3.    Gebäude mit steuerbaren Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG
Im MsbG wird u. a. die Modernisierung der gesamten Zählerinfrastruktur geregelt. In den nächsten Jahren werden schrittweise konventionelle Stromzähler durch digitale und intelligente Zähltechnik ersetzt. Diese intelligenten Messsysteme und die modernen Messeinrichtungen sind wichtige Bausteine, um im Rahmen der Energiewende weiterhin ein stabiles und sicheres Versorgungsnetz zu garantieren.
In Zukunft wird es nur noch zwei Zählertypen geben: Moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme.
Im Moment leider noch nicht, wir arbeiten aber an einer Lösung. Anfang nächstes Jahr soll es so weit sein.
Auf unserer Internetseite haben wir unter der Rubrik "Messung" Bilder der unterschiedlichen Messsysteme veröffentlicht.
Ein iMS besteht aus einer modernen Messeinrichtung und einem Gateway.
Dadurch besteht für Sie die Möglichkeit einen dynamischen Tarif abzuschließen. Das bedeutet Sie erhalten viertelstündlich einen an der Börse orientierten Arbeitspreis.
In Zukunft werden flexible Verbrauchseinrichtungen, wie Wärmepumpen und Wallboxen sowie Erzeugungsanlagen, damit netzdienlich gesteuert werden können.
Damit werden Sie zum aktiven Akteur für das Gelingen der Energiewende.
Gerne können wir Sie auch zu unserem Schramberger LiveStrom beraten.
Durch iMS können Netzzustandsdaten erhoben werden, welche wiederum die Transparenz über die Leitungsflüsse im Netz erhöhen. Somit wird unnötiger Netzausbau verhindert und genauso auch Engpässe leichter identifiziert.
Es misst viertelstündliche Verbrauchswerte und überträgt diese täglich an den Messstellenbetreiber. Die Übertragung selbst ist kostenfrei.
Vorteil: Es muss kein Ableser mehr zu Ihnen ins Haus kommen und Sie müssen keine Zählerstände mehr ablesen.
Sie erhalten einen besseren Überblick über Ihren Stromverbrauch, womit Sie auch Stromfresser leichter identifizieren können.
Das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende fordert moderne Messeinrichtungen generell für die Sparte Strom. Für intelligente Messsysteme gilt, dass diese zukünftig auch im Bereich Gas oder Wasser zum Einsatz kommen sollen. Entsprechende Testprojekte werden bereits umgesetzt.
Zunächst haben Sie von uns ein Informationsschreiben erhalten. Der Zählerwechsel erfolgt in der Regel nach ca. 3-6 Monaten. Den konkreten Termin teilen wir Ihnen ca. zwei Wochen vor dem Umbau schriftlich mit. Sollte dieser Terminvorschlag für Sie nicht passen, melden Sie sich einfach unter der im Schreiben angegebenen Telefonnummer bei unserem Dienstleister. Er wird mit Ihnen einen für Sie optimalen Termin abstimmen.
Nur berechtigte Marktpartner bekommen die Daten für klar definierte Zwecke (z. B. Abrechnung, Netzbetrieb). Alles ist gesetzlich geregelt.
Sie sind Ende-zu-Ende-verschlüsselt und die Übertragung erfolgt über BSI-zertifizierte Geräte und Prozesse.