Veröffentlichungspflichten

Veröffentlichung gemäß § 52 EEG - Letztverbraucher

Endabrechnung 2012: 83.462.097 kWh

Letztverbraucherabsatz für die die Stadtwerke Schramberg GmbH & Co. KG in der Regelzone der EnBW Transportnetze AG Abnahme- und Vergütungspflicht nach § 37 EEG trägt. Der Letztverbraucherabsatz wurde von einer allgemein anerkannten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft und bescheinigt.

EEG Jahresrechnung 2012

Gemäß § 52 des Gesetzes für den Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG) vom 25. Oktober 2008 sind Netzbetreiber verpflichtet, die für die Ermittlung der auszugleichenden Energiemengen und Vergütungszahlungen erforderlichen Daten nach den Vorgaben des § 52 EEG zu veröffentlichen.

Die Veröffentlichungen entsprechen dem Inhalt der an die Bundesnetzagentur und den Übertragungsnetzbetreiber übermittelten Daten für das Kalenderjahr 2012. Die Meldung erfolgt kategorien- und anlagenscharf.

Die Stadtwerke Schramberg GmbH & Co. KG nimmt keine EEG-Energiemengen von nachgelagerten Netzbetreibern auf. Die gesetzeskonforme Aufnahme und Vergütung der EEG-Einspeisungsmengen innerhalb des Verteilnetzes der Stadtwerke Schramberg GmbH & Co. KG gemäß § 47 EEG sowie die Ermittlung der vermiedenen Netznutzungsentgelte wurden von einer allgemein anerkannten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft und bescheinigt.

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