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Austausch von Photovoltaik-Modulen

Hagelschlag, Mindererträge, Sturm oder Diebstahl - die Gründe, Module von bereits installierten Solaranlagen zu tauschen, können vielfältig sein.

Erfüllt der Ersatz von Alt- durch Neumodule die Vorgaben der "PV-Austauschregelung" (Sonderregelung der Clearingstelle EEG), so hat der Austausch keine Auswirkungen auf die bestehenden vergütungsrechtlichen Bestimmungen Ihrer Anlage.
Bitte beachten Sie, dass ein Austausch immer dem Netzbetreiber mitzuteilen ist.

Die "PV-Austauschregelung"

Die für Austauschvorgänge relevante Spezialregelung im EEG bestimmt, dass der Inbetriebnahmezeitpunkt, die Vergütungshöhe und -dauer unverändert bleiben, wenn defekte, beschädigte oder gestohlene Module an demselben Standort ersetzt werden. Dies gilt bis zur gesamten ursprünglich am Standort installierten Leistung.

Sind diese Vorgaben nicht erfüllt, wird das Modul im Moment des Austausches neu in Betrieb genommen und somit nach aktuell geltender Rechtslage behandelt und vergütet.
  • Aufgrund von Fehlern, die dem Modul eigen sind, unterschreitet die erbrachte Leistung des Moduls dessen mindestens zu erwartende Leistung.
  • Das Modul weist nach dessen Netzanschluss Eigenschaften auf, die zu nicht behebbaren Sicherheitsmängeln führen oder führen können.
  • Die unsachgemäße Montage hat zu einer Beschädigung, einer technischen Funktionsstörung oder Sicherheitsmängeln am Modul geführt.

Es liegt kein technischer Defekt vor, wenn der gegenüber der ursprünglich projektierten Leistung geringere Stromertrag - u. a. aufgrund unsachgemäßer Montage - durch suboptimale Ausrichtung der Module, Verschattung, Verschmutzung oder andere, nicht dem Solarmodul eigene Gründe verursacht wurde.

Auch altersbedingter Austausch fällt nicht unter die "PV-Austauschregelung".

Ihr Modultausch erfüllt die Vorgaben der "PV-Austauschregelung"?

  • Wir benötigen von Ihnen:
    • Die Erklärung zum Austausch von Photovoltaik-Modulen im Sinne des EEG und
    • entsprechende Nachweise, die den Austausch objektiv nachvollziehbar und schlüssig darlegen.
  • Geeignete Nachweismöglichkeien:

    Fotos, Messprotokolle, Nachweise Ihrer Versicherung, Gegenüberstellung der erwartbaren und der tatsächlich gemessenen Jahreserträge bei Leistungsminderung, Gutachten eines Sachverständigen

    Zum Nachweis eines Diebstahls sind Polizeiprotokolle und Versicherungsdokumente denkbar.
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