Veröffentlichungspflichten

Veröffentlichung gemäß § 77 EEG 2014 - Letztverbraucher

Endabrechnung 2014: 45.091.474 kWh

Letztverbraucherabsatz für die die Stadtwerke Schramberg GmbH & Co. KG in der Regelzone der TransnetBW GmbH Abnahme- und Vergütungspflicht nach § 60 EEG 2014 trägt. Der Letztverbraucherabsatz wurde von einer allgemein anerkannten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft und bescheinigt.

EEG Jahresabrechnung 2014

Gemäß § 77 des Gesetzes für den Ausbau erneuerbarer Energien (EEG 2014) vom 21. Juli 2014 sind Netzbetreiber verpflichtet, die für die Ermittlung der auszugleichenden Energiemengen und Vergütungszahlungen erforderlichen Daten nach den Vorgaben des § 77 EEG 2014 zu veröffentlichen.

Die Veröffentlichungen entsprechen dem Inhalt der an die Bundesnetzagentur und den Übertragungsnetzbetreiber übermittelten Daten für das Kalenderjahr 2014. Die Meldung erfolgt kategorien- und anlagenscharf.

Die Stadtwerke Schramberg GmbH & Co. KG nimmt keine EEG-Energiemengen von nachgelagerten Netzbetreibern auf. Die gesetzeskonforme Aufnahme und Vergütung der EEG-Einspeisungsmengen innerhalb des Verteilnetzes der Stadtwerke Schramberg GmbH & Co. KG gemäß § 72 EEG 2014 sowie die Ermittlung der vermiedenen Netznutzungsentgelte wurden von einer allgemein anerkannten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft und bescheinigt.

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