Volltextsuche auf: https://www.stadtwerke-schramberg.de
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Mit Sonne Wärme und Strom erzeugen

Steckerfertige Erzeugungsanlagen

Sie möchten sich an der Energiewende beteiligen und eine steckerfertige Erzeugungsanlage (sogenannte Plug-In-, Mini-PV- oder Balkon-PV-Anlage) betreiben?

Im Niederspannungsnetz der Stadtwerke Schramberg GmbH & Co. KG können steckerfertige Erzeugungsanlagen gemäß den allgemein anerkannten Regeln der Technik installiert, angeschlossen und betrieben werden.

Voraussetzungen für den sicheren Anschluss und Betrieb

  • Der Anschluss eines Balkonkraftwerks an einer normalen Haushaltssteckdose (Schukosteckdose) ist offiziell erlaubt und durch die VDE-Norm DIN VDE V 0126-95 geregelt. Voraussetzung ist, dass die Modulleistung maximal 960 Watt und die Einspeiseleistung des Wechselrichters maximal 800 Watt betragen sowie ein zertifizierter Netz- und Anlagenschutz (NA-Schutz) vorhanden ist. 


    Über 960 Watt Modulleistung (bis maximal 2.000 Watt) verlässt das Balkonkraftwerk die einfache Schuko-Regelung der technischen Produktnorm. Gesetzlich erlaubt ist diese Leistung zwar weiterhin im vereinfachten Verfahren, nach den technischen VDE-Richtlinien ist dann jedoch ein spezieller Energiestecker (z. B. ein Wieland-Stecker) vorgeschrieben.
  • Erzeugungsanlagen müssen bei den Stadtwerken Schramberg GmbH & Co. KG angemeldet werden. Steckerfertige Erzeugungsanlagen brauchen nur im Marktstammdatenregister unter  www.marktstammdatenregister.de angemeldet werden.

    Sie können die Anmeldung und Inbetriebsetzung einer steckerfertigen Erzeugungsanlage im Niederspannungsnetz der Stadtwerke Schramberg GmbH & Co. KG selbst vornehmen, sofern die installierte Wechselrichter-Nennleistung hinter Ihrem Übergabezähler maximal 800 W beträgt und die Modulleistung von 2000 W nicht überschreitet.
  • Da nach der Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV) sowohl der Bezug aus dem Netz für die allgemeine Versorgung als auch Einspeisungen von Erzeugungsanlagen in das Netz für die allgemeine Versorgung gemessen werden müssen, ist der Tausch Ihres Stromzählers in einen Zweirichtungszähler durch Sie zu beauftragen, sofern nicht sichergestellt ist, dass keinerlei Einspeisung in das Netz der Stadtwerke Schramberg GmbH & Co. KG erfolgt.
  • Bitte beachten Sie:
    Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW) weist in seiner Anwendungshilfe zu Rechtsfragen rund um Plug-in-PV-Anlagen darauf hin, dass Verstöße gegen das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG), die Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV), die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) und das Steuerrecht möglich sind, falls eine Stromeinspeisung ohne messtechnische Erfassung erfolgt.

Registrierung im Marktstammdatenregister

  • Die Anlage muss fristgerecht innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister registriert werden! Diese Verpflichtung ergibt sich aus dem EEG bzw. der MaStRV.

    Hilfe zur Registrierung finden Sie HIER.
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