Informationen zur Zählersperrung

Sperrung?

Wir finden gemeinsam eine Lösung.

Ist die Energiezufuhr gekappt, fällt schnell auf: „Etwas fehlt!“. Ohne Strom brennt kein Licht, der Kühlschrank wird warm, der Herd bleibt kalt, die Dusche bleibt trocken und oft läuft die Heizung auch nicht mehr. Lassen Sie es nicht so weit kommen!

Jeder vergisst einmal etwas. Das verstehen wir gut. Deshalb erhalten Sie von uns zuerst eine Zahlungserinnerung. Erst dann folgen eine Mahnung und eine Sperrankündigung, 4 Wochen vor der Sperrung. Das konkrete Datum der Sperre teilen wir Ihnen nochmals acht Tage vorher schriftlich mit. Die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Sperrung sind klar geregelt. Sie finden sie in § 19 der Strom-Grundversorgungsverordnung (StromGVV), § 19 Gas- Grundversorgungsverordnung (GasGVV) und in § 33 der Verordnung über die allgemeinen Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV)

1. Sie rufen uns an

  • Lesen Sie Ihre Zähler ab. Teilen Sie uns den aktuellen Stand mit.
  • Wir sagen Ihnen, wie viel aktuell zur Zahlung offen ist.
  • Eine Sperrung verhindern Sie nur, wenn Sie den offenen Betrag bezahlen.

2. Sie bezahlen


Bitte geben Sie bei der Zahlung Ihre Geschäftspartnernummer und die Vertragskontonummer bei den Stadtwerken Schramberg an.

Diese Möglichkeiten bieten wir:
  • Überweisung auf eines unserer Bankkonten (bitte denken sie daran, dass Zahlungen von fremden Banken eine Laufzeit von mehreren Tagen haben können).
  • Einzahlung auf unser Konto bei einer Bankfiliale
  • Zahlung in bar oder per EC-Karte in unserem Verwaltungsgebäude: Gustav-Maier Straße 11, 78713 Schramberg-Sulgen Montag bis Donnerstag von 08:00 – 12:30 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr sowie Freitag von 08:00 – 11:00 Uhr
Beratung
Gern überprüfen wir für Sie die Höhe des offenen Betrags und Ihres Abschlags (monatliche Zahlung). Bitte nennen Sie uns dazu Ihren aktuellen Zählerstand.

Ratenzahlung / Zahlungsaufschub / Abwendungsvereinbarung
Im Einzelfall ist eine Ratenzahlung oder ein Aufschub möglich. Bei gesperrten Zählern bieten wir keinen Ratenplan an.
Mit der Sperrankündigung erhalten Sie von uns eine Abwendungsvereinbarung.
Ein entsprechendes Muster dieser Abwendungsvereinbarung stellen wir Ihnen gem. § 2 Abs. 3 Satz 5 Strom- und Gasgrundversorgungsverordnung (GVV) unter diesem Link zur Verfügung.
Holen Sie sich Beratung / Unterstützung für Ihre Finanzen bei:
  • Der Schuldnerberatung im Landkreis Rottweil, beim Landratsamt Rottweil unter www.landkreis-rottweil.de/Dienstleistungen, Telefon: 0741 244-0
  • Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit / Jobcenter
  • Dem örtlichen Sozialamt
  • Der Caritas, lokale Ansprechpartner zu finden unter: www.caritas.de/Adressen


Überprüfen Sie Ihre Verbrauchssituation! Das sind Ansprechpartner:
  • Energieagentur Region Schwarzwald-Baar-Heuberg: www.ea-sbh.de
  • Verbraucherzentrale Baden-Württemberg in Kooperation mit der Energieagentur Rottweil: www.verbraucherzentrale-bawue.de/beratungsstellen/landkreis-rottweil-energieberatung
  • Leihen Sie sich ein Strommessgerät der Stadtwerke aus. So enttarnen Sie Stromfresser.
  • Beauftragen Sie gegebenenfalls einen Elektrofachbetrieb, um Ihre lokale Situation zu prüfen

Was passiert, wenn Sie nicht bezahlen?
  • Wenn Sie nicht bezahlen, wird Ihr Zähler gesperrt.
  • Wenn unser Mitarbeiter zum Sperren kommt, haben Sie letztmalig die Möglichkeit den offenen Betrag inklusive den zusätzlichen Kosten der Ganggebühr in bar zu bezahlen.
  • Falls wir Sie nicht antreffen, wird der Zutritt gerichtlich veranlasst. Somit entstehen noch mehr Kosten für Sperrung, Gericht, Anwalt und Gerichtsvollzieher. Auch vergebliche Anfahrten müssen bezahlt werden.

Bitte lassen Sie es nicht so weit kommen! Melden Sie sich frühzeitig bei uns!
Gemeinsam finden wir sicher eine Lösung!









Die Sperrung wird erst aufgehoben, wenn der offene Betrag vollständig bezahlt wurde.
Dann sorgen wir dafür, dass Sie zeitnah wieder Strom, Erdgas oder Wasser bekommen.
Achtung: Wenn der Zähler gesperrt ist, bieten wir ausdrücklich keine Ratenzahlung an!

Bei einem gesperrten Zähler:

Zahlen und anrufen
Bitte bezahlen Sie den offenen Betrag. Bei gesperrten Zählern fallen zusätzliche Kosten an. Diese finden Sie am Ende dieser Unterlage und in der jeweiligen Sperrankündigung. Bitte rufen Sie uns nach der Zahlung an. Wir veranlassen die Entsperrung erst, wenn wir das Geld in bar erhalten haben, oder das Geld auf unserem Konto eingegangen ist.

Termin vereinbaren
Nach dem Zahlungseingang organisieren wir zeitnah (spätestens am nächsten Werktag) einen Termin zur Entsperrung. Um Sie anzurufen, brauchen wir Ihre Handynummer oder die Telefonnummer einer anderen Person (Nachbarn, Familie, Freunde). Häufig funktioniert das Festnetz bei einer Sperrung des Stromzählers nicht.

Entsperren
Sie oder ein Vertreter muss vor Ort sein, wenn der Zähler geöffnet wird. Bei gesperrten Gasanschlüssen ist vor der Entsperrung durch unsere Mitarbeiter eine Bestätigung der Gaszählerprüfung durch einen zugelassenen Installateur zwingend nötig. Diese Kosten sind ebenfalls von ihnen zu bezahlen.
Unterbrechung der Strom-, Gas- oder Wasserversorgung
während der üblichen Arbeitszeit des Netzbetreibers: 95,00 Euro netto

Wiederherstellung der Strom-, Gas- oder Wasserversorgung
während der üblichen Arbeitszeit des Netzbetreibers: 95,00 Euro netto zzgl. Umsatzsteuer

Die Sperrkosten sind Umsatzsteuerfrei, die Öffnungskosten sind umsatzsteuerpflichtig.
Telefon: 07422 9534-290
E-Mail: inkasso(at)stadtwerke-schramberg.de

Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 12:30 und 13:00 bis 16:30 Uhr
Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr
Kreissparkasse Rottweil
IBAN: DE89 6425 0040 0000 5370 30

Volksbank Schwarzwald-Donau-Neckar e.G.
IBAN: DE02 6439 0130 0625 3990 05

Bitte geben Sie beim Verwendungszweck Ihre Geschäftspartnernummer bei den Stadtwerken Schramberg und Ihr/e Vertragskonto/-konten an.