Was ist eine steuerbare Verbrauchseinrichtung gemäß § 14a EnWG?
Steuerbare Verbrauchseinrichtungen im Sinne des § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) sind elektrische Geräte mit hohem Stromverbrauch. Diese Geräte können flexibel gesteuert werden – also gezielt dann Strom verbrauchen, wenn das Stromnetz weniger belastet ist.
Darunter zählen z.B.: Wärmepumpen, private Ladeeinrichtungen für Elektroautos, Kälte- und Klimaanlagen oder Batteriespeicher mit einer Leistung ab 4,2 kW mit Inbetriebnahme seit dem 01.01.2024. Nachtspeicheröfen sind davon ausgenommen.
§ 14a EnWG regelt, dass Netzbetreiber solche Geräte vorübergehend steuern dürfen, um das Stromnetz stabil zu halten – zum Beispiel bei hoher Auslastung, um einen Stromausfall zu verhindern. Im Gegenzug erhalten Verbraucher finanzielle Vorteile, wie reduzierte Netzentgelte oder spezielle Stromprodukte.
Die Regelung soll helfen, die steigende Stromnachfrage durch E-Mobilität und klimafreundliches Heizen besser in das bestehende Netz zu integrieren – ohne dass es überlastet wird.
Was bedeutet, dass Netzbetreiber solche Geräte "vorübergehend steuern dürfen?"
Das heißt konkret:
Wenn das Stromnetz an seine Belastungsgrenze kommt, dürfen Netzbetreiber den Stromverbrauch dieser steuerbaren Geräte zeitweise reduzieren. Zum Beispiel könnte eine Wallbox langsamer laden.
Wichtig:
Das passiert nicht willkürlich, sondern nur in bestimmten Situationen, um Stromausfälle zu vermeiden und die Netzstabilität zu sichern. Außerdem gibt es klare gesetzliche Vorgaben, dass die maximale Dauer der Reduzierung auf zwei Stunden pro Tag limitiert, sowie eine Mindestversorgung von 4,2 kW über diesen Zeitraum sichergestellt sein muss.
Im Gegenzug profitieren Verbraucher durch Vergünstigungen – etwa durch reduzierte Netzentgelte.
Welche Möglichkeiten der vergünstigten Netzentgelte gibt es?
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Modul 1 (Grundmodul) Automatische Einstufung jedes Haushalts, insofern kein anderes Modul des Kunden beauftragt wurde |
Pauschale Netzentgeltreduzierung |
Sie als Kunden erhalten einen jährlichen Rabatt auf die Netzentgelte in Höhe von derzeit 127,13 € brutto (2026). |
| Modul 2 | Prozentuale Netzentgeltreduzierung | Im Gegensatz zu Modul 1 wird hier kein fester Betrag, sondern ein prozentualer Rabatt auf das Netzentgelt gewährt – je nachdem, wie viel Strom das Gerät tatsächlich verbraucht. Dieses Modul muss von Ihnen aktiv ausgewählt werden. Voraussetzung ist, dass der Stromverbrauch der steuerbaren Verbrauchseinrichtung separat gemessen wird – also über einen eigenen Stromzähler. Es erfolgt im Modul 2 eine Reduzierung des Arbeitspreises des Netzentgeltes auf 40 %. Modul 2 lohnt sich besonders für Haushalte mit hohem Stromverbrauch und ist nicht in der Grundversorgung möglich. |
| Modul 3 | Zeitvariables Netzentgelt |
Modul 3 ist eine Möglichkeit, die Netzentgelte für steuerbare Verbrauchseinrichtungen zeitabhängig zu reduzieren. Dieses Modul muss von Ihnen aktiv ausgewählt werden. |
Achtung: Insofern Ihrerseits keine spezifische Auswahl getroffen wurde, wird für Haushalte gemäß § 14a EnWG Modul 1 hinterlegt und vergünstigt.
Wie wird ein Modul gewechselt?
Das Modul kann zu jeder Zeit von Ihnen gewechselt werden und wird immer zeitanteilig berechnet.
Wenden Sie sich hierzu einfach an unser Vertriebsteam. Wir beraten Sie gerne:
E-Mail: vertrieb(at)stadtwerke-schramberg.de
Telefon: 07422 / 9534-55
Welches ist das richtige Modul für Sie?
Um Sie bei Ihrer Entscheidung bestmöglich zu unterstützen, stellen wir Ihnen das Informationstool zu §14a EnWG des BDEW zur Verfügung.
Mit dem vorliegenden Tool bieten wir eine Hilfestellung, ob die Neuregelungen für Ihren Haushalt relevant sind, was eine netzorientierte Steuerung bedeutet und welche finanziellen Vorteile Sie in Form einer Netzentgeltreduzierung haben. Um zur Eingabemaske für Ihre Anlagen zu gelangen, klicken Sie auf die nachfolgende Schaltfläche.
Für die Benutzung des Tools benötigen Sie unter anderem das Jahr der Inbetriebnahme und die Anschlussleistung Ihrer steuerbaren Verbrauchseinrichtung(en), sowie Ihre letzte Stromabrechnung.