CO2- Kostenaufteilungsgesetz

  • Zum 1. Januar 2023 ist das CO2-Kostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) in Kraft getreten, das die CO2- Abgabe zwischen Mietern und Vermietern regelt.
  • Die Aufteilung der Kohlendioxidkosten richtet sich nach dem Kohlendioxidausstoß des Gebäudes pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr
  • Der Umlagenrechner ermöglicht sowohl Mietern als auch Vermietern eine einfache Berechnung der zu erwartenden CO2 -Kosten

CO2-Kostenaufteilungsrechner

Bitte beachten Sie, dass die errechneten Ergebnisse nur als Beispielrechnungen und Orientierungshilfe dienen.

Die Stadtwerke Schramberg GmbH & Co. KG übernehmen keine Verantwortung für die Angaben des Umlagenrechners.