Sie möchten sich an der Energiewende beteiligen und eine steckerfertige Erzeugungsanlage (sogenannte Plug-In-, Mini-PV- oder Balkon-PV-Anlage) betreiben?
Im Niederspannungsnetz der Stadtwerke Schramberg GmbH & Co. KG können steckerfertige Erzeugungsanlagen gemäß den allgemein anerkannten Regeln der Technik installiert, angeschlossen und betrieben werden.
Im Niederspannungsnetz der Stadtwerke Schramberg GmbH & Co. KG können steckerfertige Erzeugungsanlagen gemäß den allgemein anerkannten Regeln der Technik installiert, angeschlossen und betrieben werden.
Voraussetzungen für den sicheren Anschluss und Betrieb
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Steckerfertige Erzeugungsanlagen dürfen auf keinen Fall an Haushalts- bzw. SCHUKO-Steckdosen betrieben werden.
Es muss eine spezielle Energiesteckdose (z. B. nach der Vornorm DIN VDE V 0628-1 (VDE V 0628-1)) von einem Elektroinstallateur eingebaut werden. Unter dieser Voraussetzung ist die Einspeisung in einen Endstromkreis zulässig. -
Alle Erzeugungsanlagen müssen bei den Stadtwerken Schramberg GmbH & Co. KG angemeldet werden.
Sie können die Anmeldung und Inbetriebsetzung einer steckerfertigen Erzeugungsanlage im Niederspannungsnetz der Stadtwerke Schramberg GmbH & Co. KG selbst vornehmen, sofern die installierte Wechselrichter-Nennleistung hinter Ihrem Übergabezähler maximal 600 W beträgt. - Da nach der Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV) sowohl der Bezug aus dem Netz für die allgemeine Versorgung als auch Einspeisungen von Erzeugungsanlagen in das Netz für die allgemeine Versorgung gemessen werden müssen, ist der Tausch Ihres Stromzählers in einen Zweirichtungszähler durch Sie zu beauftragen, sofern nicht sichergestellt ist, dass keinerlei Einspeisung in das Netz der Stadtwerke Schramberg GmbH & Co. KG erfolgt.
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Bitte beachten Sie:
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW) weist in seiner Anwendungshilfe zu Rechtsfragen rund um Plug-in-PV-Anlagen darauf hin, dass Verstöße gegen das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG), die Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV), die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) und das Steuerrecht möglich sind, falls eine Stromeinspeisung ohne messtechnische Erfassung erfolgt.
Registrierung im Marktstammdatenregister
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Die Anlage muss fristgerecht innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister registriert werden! Diese Verpflichtung ergibt sich aus dem EEG bzw. der MaStRV.
Hilfe zur Registrierung finden Sie HIER.