Der Weg zu gerechteren Gebühren
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg verlangt eine Aufteilung der Abwassergebühr in Schmutz- und Niederschlagswasser für alle Kommunen. Hintergrund ist mehr Gebührengerechtigkeit. Die Gesamtkosten der Abwasserbeseitigung werden sich prinzipiell nicht erhöhen. Sie können sich zwischen den Gebührenpflichtigen jedoch künftig anders verteilen. Für die Ermittlung der befestigten Flächen ist eine Befliegung sinnvoll. Gebührenzahler werden beteiligt.
Mehr Gerechtigkeit
Hintergrund ist eine Bürgerklage für mehr Gebührengerechtigkeit. Die Gebühr wird dadurch insgesamt nicht teurer, kann sich aber anders verteilen.