Messung

Wichtige Informationen zum Messstellenbetriebsgesetz

Zukünftige Ausstattung von Messstellen mit modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen


Das am 02. September 2016 in Kraft getretene Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) regelt die Rahmenbedingungen zur schrittweisen Ausstattung der Letztverbraucher und Anlagenbetreiber mit modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen ab 2017. Der Messstellenbetrieb für digitale Messtechnik ist Aufgabe des grundzuständigen Messstellenbetreibers.

Die Stadtwerke Schramberg GmbH & Co. KG wird als Betreiber des Energieversorgungsnetzes in Ihrem Netzgebiet die Aufgabe des grundzuständigen Messstellenbetreibers wahrnehmen und ist somit für die Installation der modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsysteme verantwortlich.

Verpflichtend mit intelligenten Messsystemen ausgestattet werden - über mehrere Jahre hinweg - Zählpunkte von Letztverbrauchern mit einem Jahresstromverbrauch von über 6.000 kWh, sowie Letztverbraucher mit denen eine Vereinbarung nach § 14 a des Energiewirtschaftsgesetzes besteht, außerdem Einspeiseanlagen mit mehr als 7 kW installierter Leistung. Der grundzuständige Messstellenbetreiber kann Letztverbraucher und Einspeiseanlagen auch unterhalb der oben genannten Grenzwerte optional mit intelligenten Messsystemen auszustatten.

Messstellenvertrag mit dem Anschlussnutzer


Gemäß §9 Abs.1Satz1Nr.1 MsBG muss jeder Messstellenbetreiber mit Anschlussnutzern einen Vertrag über die Durchführung des Messstellebenbetriebes schließen. Diese Verpflichtung gilt dabei ausschließlich für den Stromsektor und nur für die Durchführung des Messstellenbetriebs mit modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen.

Das Gesetz sieht vor, dass der Vertrag durch Stromentnahme aus dem Netz zustande kommt.
Dieser Vertrag ist hier für Sie veröffentlicht:

Messstellenvertrag Anschlussnutzer
Information Datenschutz

Moderne Messeinrichtung - mME

Eine moderne Messeinrichtung ist eine Messeinrichtung, die den tatsächlichen Stromverbrauch und die tatsächliche Nutzungszeit widerspiegelt. Sie kann mit Hilfe eines Smart-Meter-Gateways sicher in ein Kommunikationsnetz eingebunden werden.

Der Letztverbraucher kann somit seinen Energieverbrauch besser beurteilen und Rechnungen nachvollziehen sowie Maßnahmen zur Energieeinsparung treffen.

Intelligentes Messsystem - iMSys

Unter einem intelligenten Messsystem ist die Erweiterung einer modernen Messeinrichtung um ein Kommunikationsmodul, dem sogenannten Smart-Meter-Gateway, zu verstehen. Das Smart Meter Gateway - versehen mit einem Siegel des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik - ermöglicht eine datenschutz- und datensicherheitskonforme Einbindung von Zählern in ein intelligentes Kommunikationsnetz.
Mit einem intelligenten Messsystem kann der Letztverbraucher künftig Informationen über seinen Energieverbrauch über eine lokale Anzeigeeinheit bzw. ein Online-Portal abrufen.

Anzahl der Zählpunkte, die von Umbau betroffen sind

Die Umbauverpflichtung im Netzgebiet der Stadtwerke Schramberg GmbH & Co. KG umfasst insgesamt ca. 13.500 Zählpunkte.

Der Umbau auf moderne Messeinrichtungen beginnt ab 2018. Intelligente Messsysteme werden verbaut, sobald mindestens drei voneinander unabhängige Unternehmen diese am Markt anbieten, die Smart-Meter-Gateway-Administration den Vorgaben nach § 24 Abs. 1 MsbG genügt und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik dies feststellt.

Gemäß Messstellenbetriebsgesetz werden die im Netzgebiet der "Gesellschaft" betroffenen Netzkunden mit einer Vorlaufzeit von drei Monaten über den  vorgesehenen Einbau moderner Messeinrichtungen bzw. intelligenter Messsysteme schriftlich informiert. Der Anschlussnehmer bzw. Anschlussnutzer muss den Einbau mME bzw. iMSys dulden und den entsprechenden Preis je Jahresverbrauch* bezahlen.

Als Standardleistung für moderne Messeinrichtungen gilt die Durchführung des Messstellenbetriebes

  • der Einbau, Betrieb und die Wartung der Messeinrichtung
  • die eichrechtskonforme Messung der entnommenen, verbrauchten und eingespeisten Energie sowie die Messwertaufbereitung
  •  der technische Betrieb der Messstelle
  • die form- und fristgerechte Datenübertragung der jährlichen Arbeitswerte
  • Manuelle Erfassung der Zählerstände durch Dienstleister der "Gesellschaft".

Als Standardleistung für intelligente Messsysteme gilt:

  • die Plausibilisierung und Ersatzwertbildung im Smart-Meter-Gateway und die standardmäßig erforderliche Datenkommunikation
  • bei Letztverbrauchern mit einem Jahresverbrauch von höchsten 10.000 Kilowattstunden maximal die tägliche Bereitstellung von Zählerstandsgangdaten des Vortages ggü. dem Energielieferanten und Netzbetreiber
  • die Bereitstellung von Informationen wie z. B. den tatsächlichen Energieverbrauch oder die tatsächliche Nutzungszeit nach § 61 an eine Kundenanzeige oder ein Online-Portal
  • die Bereitstellung von Informationen über das Potenzial intelligenter Messsysteme z. B. hinsichtlich der Überwachung des Energieverbrauchs
  • das Bereithalten einer Kommunikationslösung, mit der bis zu zweimal am Tag eine Änderung des Schaltprofils sowie einmal täglich die Übermittlung eines Netzzustandsdatums herbeigeführt werden kann
  • die Anbindung von Erzeugungsanlagen nach EEG und KWKG
  • die Anbindung von Messeinrichtungen für Gas
  • die Erfüllung der Pflichten zu Geschäftsprozessen, Datenformaten und Abrechnungsprozessen, Verträgen oder zur Bilanzierung

Zusatzleistungen

  • die Bereitstellung von Strom- und Spannungswandlern sowie Schaltuhren
  • die Nutzung eines intelligenten Messsystems als Vorkassesystem
  • die Herstellung der Steuerbarkeit von Anlagen nach dem EEG oder KWKG
  • Bereitstellung und Nutzung von weiteren Mehrwertdiensten

Die Preise der Standard- und Zusatzleistungen sind im nachfolgenden Preisblatt veröffentlicht.

Messstellenbetreiberrahmenvertrag

Hier können Sie den Messstellenbetreiberrahmenvertrag herunterladen nach dem Muster der BNetzA vom 23.08.2017.

MSB-RV Strom SWS


Vereinbarung Messstellenbetriebsentgelt

Unsere Vereinbarung über die Abrechnung des Messstellenbetriebsentgelts für intelligente Messtechnik zwischen grundzuständigem Messstellenbetreiber und Lieferanten finden Sie hier:

Muster Abrechnungsvereinbarung MSB Entgelt gMSB mit Lieferanten


Bestätigung über die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen nach §33 Abs. 2 MessEG


Messgeräte für Gas, Wasser und Wärme
Stromzähler

Die hier veröffentlichten Vertragstexte einschließlich der AGB und der weiteren Anlagen dürfen ausschließlich für Vertragsschlüsse mit der Stadtwerke Schramberg GmbH & Co. KG verwendet werden. Jede andere Verwendung - auch in Auszügen oder Teilen - ist verboten.