Ihr Wechselrichter oder Ihr Speichersystem war defekt und musste ausgetauscht werden?
Melden Sie uns den Tausch einfach und unkompliziert über das Einspeiseportal
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So kommen Sie Ihrer Meldepflicht gemäß den Technischen Richtlinien nach.
Unsere Checkliste für Sie
Nachdem Sie Ihren Wechselrichter oder Ihr Speichersystem ausgetauscht haben, ist es wichtig, dass Sie folgende Fragen mit JA beantworten können:
Haben Sie den Wechselrichter bzw. das Speichersystem in das vorhandene Netzssicherheitsmanagement/Einspeisemanagement eingebunden?
Haben Sie eine mit dem Tausch verbundene Leistungsänderung im Marktstammdatenregister angepasst?
Wird die Betriebsweise des Wechselrichters bzw. des Speichersystems beibehalten?
Austausch von Wechselrichtern oder Speichersystemen
Ihr Wechselrichter oder Ihr Speichersystem musste aufgrund eines Defekts ausgetauscht werden?
Bitte melden Sie den Austausch über unser Einspeiseportal. Dort können Änderungen an bestehenden Erzeugungsanlagen sowie der Austausch von Wechselrichtern und Speichersystemen einfach und bequem eingereicht werden.
Falls im Zuge des Austauschs ein Zählerwechsel oder eine Zählermontage erforderlich ist, erfolgt die Beauftragung über das Inbetriebsetzungsportal.
Bitte prüfen Sie nach dem Austausch folgende Punkte:
Wurde der neue Wechselrichter bzw. das neue Speichersystem ordnungsgemäß in das vorhandene Netzsicherheitsmanagement bzw. Einspeisemanagement integriert?
Wurden leistungsrelevante Änderungen im Marktstammdatenregister (MaStR) aktualisiert?
Bleibt die bisherige Betriebsweise der Anlage unverändert?
Wurden alle Änderungen im Einspeiseportal gemeldet?
Hinweis:
Wird ein neues Speichersystem zusätzlich zu einer bestehenden Erzeugungsanlage installiert, ist dieses ebenfalls über das Einspeiseportal anzumelden. Sofern der Speicher als steuerbare Verbrauchseinrichtung gemäß § 14a EnWG einzustufen ist, muss die Anmeldung zusätzlich über das Verbrauchsanschlussportal erfolgen.