Differenzmenge

Er­geb­nis­se der Dif­fe­renz­bi­lan­zie­rung

Pflicht aus § 12 Abs. 3 Satz 3 Strom­NZV

Hier kön­nen Sie sich die Er­geb­nis­se der Dif­fe­renz­bi­lan­zie­rung als Last­gang her­un­ter la­den.

Ver­öf­fent­li­chungs­da­ten Strom für 2023 Last­gän­ge zu­sam­men­ge­fasst




Ein­heit­li­cher Preis für Jah­res­mehr- und Min­der­men­gen

Pflicht aus § 13 Abs. 3 Nr. 5 Strom­NZV

Abrechnung von Mehr-/Mindermengen

Die Mehr-/Mindermengen ergeben sich aus der Differenz zwischen der vom Händler gemäß Fahrplan eingespeisten Energie und der vom Kunden tatsächlich bezogenen Energie. Die Skalierung der Lastprofile wird von der Stadtwerke Schramberg GmbH & Co.KG anhand der Vorjahresverbräuche vorgegeben. Näheres hierzu regelt der Lieferantenrahmenvertrag.

Eine Mehrmenge führt zu einer Vergütung an den Lieferanten, eine Mindermenge führt zu einer Nachberechnung an den Lieferanten.

Die Preise werden vom BDEW veröffentlicht.