Ergebnisse der Differenzbilanzierung
Pflicht aus § 12 Abs. 3 Satz 3 StromNZVHier können Sie sich die Ergebnisse der Differenzbilanzierung als Lastgang herunter laden.
Veröffentlichungsdaten Strom für 2019 Lastgänge zusammengefasst
Veröffentlichungsdaten Strom für 2018 Lastgänge zusammengefasst
Einheitlicher Preis für Jahresmehr- und Mindermengen
Pflicht aus § 13 Abs. 3 Nr. 5 StromNZVAbrechnung von Mehr-/Mindermengen
Die Mehr-/Mindermengen ergeben sich aus der Differenz zwischen der vom Händler gemäß Fahrplan eingespeisten Energie und der vom Kunden tatsächlich bezogenen Energie. Die Skalierung der Lastprofile wird von der Stadtwerke Schramberg GmbH & Co.KG anhand der Vorjahresverbräuche vorgegeben. Näheres hierzu regelt der Lieferantenrahmenvertrag.Eine Mehrmenge führt zu einer Vergütung an den Lieferanten, eine Mindermenge führt zu einer Nachberechnung an den Lieferanten.