Geltende Netzentgelte sowie Anträge

Gel­ten­de Netz­ent­gel­te

Pflicht aus § 27 Abs. 1 Strom­NEV

Preisblatt Netznutzung ab 01.01.2025 vorläufig

Die Stadtwerke Schramberg weisen darauf hin, dass sie aufgrund der aktuell noch nicht vollständig vorliegenden Datengrundlage von einer Veröffentlichung endgültiger Netzentgelte für das Jahr 2025 gem. § 20 Absatz 1 Satz 1 EnWG absehen musste. Stattdessen erfolgt gem. § 20 Abs. 1 Satz 2 EnWG zum 15.10.2024 eine Veröffentlichung vorläufiger Netzentgelte. Die verbindlichen bzw. endgültigen Netzentgelte für das Jahr 2025 können insoweit von den vorstehenden vorläufigen Netzentgelten abweichen.

Preisblatt Netznutzung ab 01.01.2024

Preisblatt für separat bestellbare Einzelleistungen für Marktlokationen und Verzugskosten

Re­fe­renz­preis­blatt für die Er­mitt­lung ver­mie­de­ner Netz­ent­gel­te ab 1.1.2018
Re­fe­renz­preis­blatt 2018 Schram­berg 

Ar­chiv

Preisblatt Netznutzung ab 01.01.2023

Än­de­run­gen der Netz­ent­gel­te

Der­zeit kei­ne Än­de­run­gen.


Mehr-/Min­der­men­gen

Ab­rech­nung von Mehr-/Min­der­men­gen

Die Mehr-/Mindermengen ergeben sich aus der Differenz zwischen der vom Händler gemäß Fahrplan eingespeisten Energie und der vom Kunden tatsächlich bezogenen Energie. Die Skalierung der Lastprofile wird von der Stadtwerke Schramberg GmbH & Co.KG anhand der Vorjahresverbräuche vorgegeben. Näheres hierzu regelt der Lieferantenrahmenvertrag.

Eine Mehrmenge führt zu einer Vergütung an den Lieferanten, eine Mindermenge führt zu einer Nachberechnung an den Lieferanten.

Die Preise ab 2016 werden vom BDEW veröffentlicht.