Geltende Netzentgelte
Pflicht aus § 27 Abs. 1 StromNEV
Preisblatt Netznutzung ab 01.01.2026
Preisblatt Netznutzung ab 01.01.2027 Vorläufig
Wir weisen darauf hin, dass aufgrund der derzeit noch nicht vollständig vorliegenden Kalkulationsgrundlage von einer Veröffentlichung endgültiger Netzentgelte für das Jahr 2027 nach § 20 Abs. 1 EnWG abgesehen werden musste. Stattdessen erfolgt zum 15.10.2026 eine Veröffentlichung unserer vorläufigen Netzentgelte nach § 20 Abs. 1 EnWG.
Preisblatt für separat bestellbare Einzelleistungen für Marktlokationen und Verzugskosten
Referenzpreisblatt für die Ermittlung vermiedener Netzentgelte ab 1.1.2018
Referenzpreisblatt 2018 Schramberg
Änderungen der Netzentgelte
Derzeit keine Änderungen.
Mehr-/Mindermengen
Abrechnung von Mehr-/Mindermengen
Die Mehr-/Mindermengen ergeben sich aus der Differenz zwischen der vom Händler gemäß Fahrplan eingespeisten Energie und der vom Kunden tatsächlich bezogenen Energie. Die Skalierung der Lastprofile wird von der Stadtwerke Schramberg GmbH & Co.KG anhand der Vorjahresverbräuche vorgegeben. Näheres hierzu regelt der Lieferantenrahmenvertrag.
Eine Mehrmenge führt zu einer Vergütung an den Lieferanten, eine Mindermenge führt zu einer Nachberechnung an den Lieferanten.
Die Preise ab 2016 werden vom BDEW veröffentlicht.
Eine Mehrmenge führt zu einer Vergütung an den Lieferanten, eine Mindermenge führt zu einer Nachberechnung an den Lieferanten.
Die Preise ab 2016 werden vom BDEW veröffentlicht.