Geltende Netzentgelte sowie Anträge

Gel­ten­de Netz­ent­gel­te

Pflicht aus § 27 Abs. 1 Strom­NEV

Preisblatt Netznutzung ab 01.01.2026

Preisblatt Netznutzung fiktiv

Preisblatt Netznutzung ab 01.01.2027 Vorläufig

Wir weisen darauf hin, dass aufgrund der derzeit noch nicht vollständig vorliegenden Kalkulationsgrundlage von einer Veröffentlichung endgültiger Netzentgelte für das Jahr 2027 nach § 20 Abs. 1 EnWG abgesehen werden musste. Stattdessen erfolgt zum 15.10.2026 eine Veröffentlichung unserer vorläufigen Netzentgelte nach § 20 Abs. 1 EnWG.

Preisblatt für separat bestellbare Einzelleistungen für Marktlokationen und Verzugskosten

Re­fe­renz­preis­blatt für die Er­mitt­lung ver­mie­de­ner Netz­ent­gel­te ab 1.1.2018
Re­fe­renz­preis­blatt 2018 Schram­berg 


Än­de­run­gen der Netz­ent­gel­te

Der­zeit kei­ne Än­de­run­gen.


Mehr-/Min­der­men­gen

Ab­rech­nung von Mehr-/Min­der­men­gen

Die Mehr-/Mindermengen ergeben sich aus der Differenz zwischen der vom Händler gemäß Fahrplan eingespeisten Energie und der vom Kunden tatsächlich bezogenen Energie. Die Skalierung der Lastprofile wird von der Stadtwerke Schramberg GmbH & Co.KG anhand der Vorjahresverbräuche vorgegeben. Näheres hierzu regelt der Lieferantenrahmenvertrag.

Eine Mehrmenge führt zu einer Vergütung an den Lieferanten, eine Mindermenge führt zu einer Nachberechnung an den Lieferanten.

Die Preise ab 2016 werden vom BDEW veröffentlicht.