Geltende Netzentgelte
Pflicht aus § 27 Abs. 1 StromNEV
Preisblatt Netznutzung ab 01.01.2025 vorläufig
Die Stadtwerke Schramberg weisen darauf hin, dass sie aufgrund der aktuell noch nicht vollständig vorliegenden Datengrundlage von einer Veröffentlichung endgültiger Netzentgelte für das Jahr 2025 gem. § 20 Absatz 1 Satz 1 EnWG absehen musste. Stattdessen erfolgt gem. § 20 Abs. 1 Satz 2 EnWG zum 15.10.2024 eine Veröffentlichung vorläufiger Netzentgelte. Die verbindlichen bzw. endgültigen Netzentgelte für das Jahr 2025 können insoweit von den vorstehenden vorläufigen Netzentgelten abweichen.
Preisblatt Netznutzung ab 01.01.2024
Preisblatt für separat bestellbare Einzelleistungen für Marktlokationen und Verzugskosten
Referenzpreisblatt für die Ermittlung vermiedener Netzentgelte ab 1.1.2018
Referenzpreisblatt 2018 Schramberg
Archiv
Preisblatt Netznutzung ab 01.01.2023
Änderungen der Netzentgelte
Derzeit keine Änderungen.
Mehr-/Mindermengen
Abrechnung von Mehr-/Mindermengen
Eine Mehrmenge führt zu einer Vergütung an den Lieferanten, eine Mindermenge führt zu einer Nachberechnung an den Lieferanten.
Die Preise ab 2016 werden vom BDEW veröffentlicht.