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Umsatzsteuer für Erdgas- und Wärmelieferungen wird ab 01.04.2024 wieder auf 19 % erhöht


Die befristete Senkung der Umsatzsteuer auf die Belieferung mit Erdgas und Wärme endet zum 31. März 2024. Ab dem 01.04.2024 gilt dann für netzgebundene Erdgas- und Wärmelieferungen wieder der reguläre Umsatzsteuersatz von 19%.

Abrechnung der Umsatzsteuer im Jahr 2024:

Wir wenden das Zeitscheibenmodell, das sog. „Hybrid-Modell“ für unsere Kunden an. In der Jahresendabrechnung werden zwei Zeitscheiben mit unterschiedlichen Steuersätzen abgerechnet: 01.01. – 31.03.2024 mit 7% und 01.04. – 31.12.2024 mit 19%. Das ist die kundenfreundlichste Lösung.

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